Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Fahrsicherheitstrainings

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutschen Verkehrswacht e. V. für die Durchführung von Fahrsicherheitstrainings (Stand 29.10.2019)

1. Vertragsschluss
1.1. Mit Ihrer Anmeldung für ein Fahrsicherheitstraining bieten Sie der Deutschen Verkehrswacht e. V. bzw. einem ihrer Partner den Vertrags-abschluss verbindlich an.

1.2. Der Vertrag kommt erst mit der Buchungsbestätigung durch die Deutsche Verkehrswacht e. V. bzw. des jeweiligen Partners zustande. Es bedarf hierfür keiner bestimmten Form.

1.3. Weicht die Buchungsbestätigung von Ihrer Anmeldung ab, so bieten wir Ihnen den Vertragsabschluss zu den in der Buchungsbestätigung genannten Konditionen an.

1.4. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Dies schließt die Nutzung des Onlineportals www.sicherheitstraining24.de explizit ein. Melden Sie neben sich selbst weitere Teilnehmer an, stehen Sie für deren Vertragsverpflichtungen ein, wie für die eigenen.

2. Partner
2.1. Partner sind rechtlich eigenständige Untergliederungen (Landesverkehrswachten, Ortsverkehrswachten, Nachunternehmer) oder Unternehmen, die mit der Deutschen Verkehrswacht e. V. einen Vertrag zum Zweck der Durchführung von Fahrsicherheitstrainings abgeschlossen haben. Diese Einheit wird im Folgenden mit den Worten „uns“ oder „wir“ benannt.

2.2. Alle auf der Buchungsplattform www.sicherheitstraining24.de angebotenen Fahrsicherheitstrainings werden von den Partnern der Deutschen Verkehrswacht e. V. erbracht.

3. Bezahlung
3.1. Die Bezahlung erfolgt, sofern in der Buchungsbestätigung nicht explizit anders geregelt am Veranstaltungstag in bar vor Ort oder unbar per Vorkasse (Überweisung).

3.2. Bei einem Auftragswert von über 1.000 € erlauben wir uns eine Anzahlung von bis zu 80% des Auftragswerts zu verlangen, welche vier Wochen vor der Veranstaltung fällig wird.

4. Leistungen / Preise

4.1. Für die Darstellung der vertraglichen Leistung gelten die Beschreibungen unseres Angebots.

4.2. Sind Leistungen Dritter Bestandteil des Angebots, kann ein angemessener Vermittlungsaufschlag verlangt werden, der im Angebotspreis bereits enthalten ist.

4.3. Sind den Angebotsunterlagen Prospekte Dritter beigefügt (z.B. Hotel, Gastronomie), so dienen diese der Information. Einen Anspruch des Teilnehmers gegen die Deutsche Verkehrswacht e.V. auf die Erbringung der dort beschriebenen Leistung besteht nicht. Der Teilnehmer hat in diesen Fällen entsprechende Verträge mit den Drittanbietern abzuschließen.

4.4. Individualabreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

4.5. Nicht Leistungsbestandteil ist die Bereitstellung des Fahrzeugs, sofern nicht anders vereinbart.

5. Stornierung von Einzelbuchungen (bis 4 Personen)

5.1. Einzelbuchungen sind Buchungen für bis zu vier Teilnehmer.

5.2. Von der Buchung kann jederzeit vor der Veranstaltung zurückgetreten werden. Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform (die Nutzung der Stornierungs-Funktion im Onlineportal erfüllt diese Bedingung) gegenüber dem durchführenden Partner.

5.3. Für den Rücktritt dürfen wir eine angemessene Entschädigung verlangen. Zwischen dem 30. und 21. Tag vor der Veranstaltung werden 20% des Auftragswertes fällig, zwischen dem 20. und 11. Tag vor der Veranstaltung berechnen wir Ihnen 50% des Auftragswertes und bei Absage ab dem 10. Tag vor den Veranstaltungen werden wir 100% des Auftragswertes berechnen. Wird eine Ersatzperson benannt, sehen wir im Regelfall von der Stornogebühr ab.

5.4. Stornogebühren sind sofort zur Zahlung fällig.

5.5. Wird ohne vorherige Stornierung nicht teilgenommen, wird die volle Kursgebühr fällig.

6. Stornierung von Gruppenbuchungen (über 4 Personen)

6.1. Gruppenbuchungen sind Buchungen für mehr als vier Teilnehmer.

6.2. Von der Buchung kann jederzeit vor der Veranstaltung zurückgetreten werden. Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform (die Nutzung der Stornierungsfunktion im Onlineportal erfüllt diese Bedingung) gegenüber dem durchführenden Partner.

6.3. Für den Rücktritt dürfen wir eine Entschädigung verlangen. Zwischen dem 90. und 61. Tag vor der Veranstaltung werden 50% des Auftragswertes fällig, zwischen dem 60. und 31. Tag vor der Veranstaltung berechnen wir Ihnen 80% des Auftragswertes und bei Absage ab dem 30. Tag vor den Veranstaltungen werden wir 100% des Auftragswertes berechnen.

Ausschlaggebend für die Berechnung der Stornogebühr ist der ersten Veranstaltungstag 0 Uhr.

6.4. Wird ohne vorherige Stornierung nicht teilgenommen, wird die volle Kursgebühr fällig.

7. Veranstaltungsabsagen / Nichtinanspruchnahme vertraglicher Leistungen
7.1. Kann aus unvorhersehbaren Gründen die Veranstaltung am vereinbarten Termin nicht durchgeführt werden, behalten wir uns das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen und einen alternativen Termin mit Ihnen abzustimmen. Kann kein Termin gefunden werden, können Sie
vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall entfällt unser Vergütungsanspruch bzw. werden von Ihnen bereits geleistete Zahlungen erstattet.

7.2. Kann die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt (Witterung, Naturkatastrophen, Krieg, Streik o.ä.) nicht durchgeführt werden oder wird die Durchführung übermäßig erschwert, wird die Veranstaltung abgesagt oder vorzeitig beendet. Erbrachte Veranstaltungsleistungen werden anteilig berechnet. Dies gilt auch für unvollständige Trainings.

7.3. Bei Terminen mit weniger als 8 Buchungen, behalten wir uns das Recht vor, diese Termine abzusagen und einen alternativen Termin vorzuschlagen. Kann kein Alternativtermin gefunden werden, kann kostenfrei storniert werden bzw. wird eine bereits geleistete Vergütung erstattet.

7.4. Wird ein Teilnehmer aufgrund seines Fehlverhaltens oder eines Verstoßes gegen die Sicherheitsvorschriften vom Training ausgeschlossen, ist eine Kostenerstattung ausgeschlossen.

7.5. Ausgestellte, jedoch nicht eingelöste Geschenkgutscheine können (auch nach ihrem Gültigkeitsdatum) gegen eine Gebühr von 10 € zurückgegeben werden.

8. Gewährleistung/ Leistungsstörungen
8.1. Für die Vertragsleistung geben wir Gewähr, dass wir diese mit der gebotenen Sorgfalt planen und durchführen. Alle für die Durchführung notwendigen Leistungsträger werden gewissenhaft ausgewählt. Wir sind berechtigt, ggf. angekündigtes Trainingspersonal im Bedarfsfall (z. B.
Krankheit, Unfall) durch andere gleich qualifizierte Personen zu ersetzen. Entsprechendes gilt für Trainingsmaterial. Die Durchführung des Trainings kann verweigert werden, wenn der Ersatz einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

8.2. Für Leistungsstörungen Dritter sind wir nur dann haftbar, wenn die jeweilige Leistung Bestandteil des Angebots war. Vermittelte Leistungen sind hiervon ausgenommen.

8.3. Wird eine Leistungsstörungen bemerkt, so ist im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung das Zumutbare zu unternehmen, die Störung zu beheben. Hierzu zählt insbesondere, dass bei Erkennen der Störung den Verantwortlichen diese angezeigt wird. Kann keine adäquate Abhilfe
geschaffen werden, kann der Teilnehmer eine Minderung des vertraglichen Preises verlangen.

9. Haftung für Personen- und Sachschaden
9.1. Die Haftung für Personen- und Sachschäden ist auf 5.000.000 – EUR pro Ereignis begrenzt. Ausgenommen sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

10. Teilnahmebedingungen für Fahrsicherheitstrainings
10.1. Die Teilnahme an den Fahrsicherheitstrainings ist nur mit gültiger Fahrerlaubnis für die jeweilige Fahrzeugkategorie zulässig. Der Führerschein bzw. die Prüfbescheinigung (Mofa, Begleitetes Fahren mit 17) ist mitzuführen und auf Nachfrage vorzulegen.

10.2. Die Teilnahme an dem Fahrsicherheitstraining ist nur im gesunden Zustand zulässig. Handicaps sind, soweit für das Führen eines Fahrzeuges relevant, dem Trainer vor dem Training mitzuteilen. Bestehen Zweifel an der gesundheitlichen Eignung für das Training, kann der Teilnehmende von diesem ausgeschlossen werden. Eine Kostenerstattung erfolgt nicht.

10.3. Eine Teilnahme ist nur bei pünktlichem Erscheinen möglich. Empfohlen wird das Erscheinen 15 Minuten vor Trainingsbeginn.

10.4. Je Teilnehmer kann eine Begleitperson kostenfrei teilnehmen. Die Teilnahme von Kindern unter 10 Jahre ist nicht gestattet. Von der aktiven Teilnahme sind Begleitpersonen ausgeschlossen. Ausgenommen sind hiervon die Eröffnungs- und Abschlussrunde. Bei Motorradtrainings ist die Begleitung durch einen Sozius möglich. Die Begleitperson muss mindestens 18 Jahre alt sein und während der Fahrt ebenfalls volle Schutzkleidung tragen.

10.5. Das beim Training genutzte Fahrzeug muss für den Straßenverkehr zugelassen und technisch ohne Mängel sein. Darüber hinaus ist auf eine geeignete Bereifung zu achten. Der Veranstalter führt keine technische Überprüfung durch. Bestehen jedoch Zweifel an der technischen Eignung
des Fahrzeuges für das Training, kann das Fahrzeug ausgeschlossen werden. Sofern der Teilnehmer sich hier kein adäquates Ersatzfahrzeug beschaffen kann, wird auch der Teilnehmer selbst von diesem Training ausgeschlossen.

10.6. Auf dem Parkplatz sowie Flächen, welche unbeschränkt öffentlich befahrbar sind, gilt die StVO. Während des Trainings gelten unabhängig von der StVO die folgenden Sicherheitsvorschriften. Den Anweisungen des Trainers ist Folge zu leisten. Für die Teilnahme gilt absolutes Alkohol- und Drogenverbot. Bei Motorradtrainings ist eine volle Schutzkleidung zu tragen. Hierzu gehören auch Motorradhandschuhe, Motorradstiefel und ein nach StVZO zugelassener Helm. Wird das Fahrzeug abgestellt, ist die Handbremse anzuziehen und der Motor abzustellen. Das Mitführen von Tieren ist nicht gestattet. Ladung und Gepäck sind so zu sichern, dass sie keine Gefahr darstellen. Bei Missachtung dieser Vorschriften kann der Teilnehmer vom Training ausgeschlossen werden.  Dies gilt insbesondere, wenn der Regelverstoß geeignet ist, den Teilnehmer selbst oder andere Teilnehmer zu gefährden.

10.7. Die Bescheinigung der Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining erfolgt nach dessen Abschluss. Die Abwesenheit des Teilnehmers während des Trainings darf insgesamt eine halbe Stunde nicht übersteigen.

11. Gerichtsstand
11.1. Soweit gesetzlich nicht anders geregelt, ist der Gerichtsstand Berlin.

12. Datenschutz
12.1. Allgemein
Mit dieser Datenschutzerklärung geben wir Ihnen einen Überblick, welche Daten bei der Nutzung der Webseite www.sicherheitstraining24.de verarbeitet werden. Ebenso informieren wir Sie zu Ihren Rechten. Im Zuge der Weiterentwicklung und der Umsetzung neuer rechtlicher Vorgaben oder neuer Technologien können Änderungen dieser Datenschutzerklärung
erforderlich werden.

Für die Datenverarbeitung verantwortlich ist die:
Deutsche Verkehrswacht e. V. (DVW)
Budapester Straße 31
10787 Berlin
Tel.: 030 – 51 65 10 5-0
Mail: kontakt@dvw-ev.de

Die Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter der E-Mail-Adresse: datenschutz@dvw-ev.de

12.2. Buchungsvorgang
Bei Buchung eines Fahrsicherheitstrainings werden zum Zweck der Vertragserfüllung personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet:
Von den buchenden Personen werden folgende Daten erhoben:

Anrede, Vorname, Nachname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und die E-Mail-Adresse.

Für weitere Teilnehmer welche in einer Buchung benannte Personen, wird die Anrede und der Vor- und Nachname erhoben. Für die Inanspruchnahme von Versicherungsleisten werden Daten zum Fahrzeug und des Halters des Fahrzeuges erhoben. Die erhobenen Daten werden von der Deutschen Verkehrswacht e.V. an den jeweiligen Partner übermittelt. Sollen im Rahmen einer Buchung Kostenübernahmen oder Gutscheine von Berufsgenossen-schaften angerechnet werden, so werden die auf dem Dokument vorhandenen Daten (Gutscheinnummer, Name, Vorname, Mitgliedsnummer, Geburtsdatum, Trainingsdatum, Arbeitgeber) zur Abrechnung an die jeweilige Berufsgenossenschaft weitergeleitet werden. Alle personenbezogenen Daten, werden spätestens mit Erreichen der gesetzlichen Fristen gelöscht.
Werden im Rahmen des Fahrsicherheitstrainings Versicherungsleistungen angeboten, werden hierfür personenbezogene Daten erhoben (Fahrzeugkennzeichen, Fahrzeugtyp, Name- und Vorname des Halters, Anschrift des Halters). Diese Daten werden zum Zweck der Vertragserfüllung an die Versicherungsgesellschaft weitergeleitet. Im Rahmen der Schadens-regulierung werden zusätzliche personenbezogene Daten erhoben werden.

Wir werden Ihnen Buchungsbezogene E-Mails zusenden. Hierzu zählen unter anderem die Buchungsbestätigung, Buchungsänderungen oder Rechnungen.

12.3. Onlineportal
Bei der Nutzung unserer Webseite www.sicherheitstraining24.de werden personenbezogene Daten erhoben. Details entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung zur Nutzung der Webseite: https://www.sicherheitstraining24.de/datenschutz.php